Beweissicherung von Gebäuden

Leistungsbereiche
• Sichtprüfung der relevanten Gebäudebereiche
• Feststellung und Beschreibung vorhandener Risse, 

  Schäden und Auffälligkeiten
• Dokumentation des baulichen Zustands zum 

  Besichtigungstermin
• Fotodokumentation der festgestellten Gegebenheiten
• sachliche Beschreibung und technische Einordnung 

  der Beobachtungen
• Einsatz geeigneter Mess- und Hilfsmittel bei Bedarf

Dokumentation des baulichen Zustands zu einem 

festgelegten Zeitpunkt

Typische Anlässe
• Abbruch- oder Rückbaumaßnahmen im Umfeld bestehender 

  Bebauung
• Bauarbeiten mit möglichen Erschütterungen oder Einwirkungen

   auf Nachbargebäude
• Sicherung des Ist-Zustands vor Beginn von Bau- oder 

  Sanierungsarbeiten
• Streitigkeiten über Risse, Schäden oder deren Entstehung
• Absicherung gegenüber Nachbarn, Auftraggebern

   oder ausführenden Unternehmen

Bei Bedarf stehen wir für eine erste fachliche Einordnung oder eine Terminabstimmung zur Verfügung.

Hinweis
Die Beweissicherung stellt eine sachliche Zustandsdokumentation dar und dient nicht der baulichen Sicherung oder Instandsetzung von Gebäuden.
Sie ersetzt keine rechtliche Bewertung oder gerichtliche Entscheidung.

Die Beweissicherung dient der sachlichen 

Dokumentation des sichtbaren Gebäudezustands zu einem festgelegten Zeitpunkt. Sie wird häufig vor 

Abbruch-, Bau- oder Rückbaumaßnahmen 

durchgeführt, um den Zustand benachbarter Gebäude nachvollziehbar festzuhalten und spätere Streitigkeiten über mögliche Schäden zu vermeiden.

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