
Beweissicherung von Gebäuden
Leistungsbereiche
• Sichtprüfung der relevanten Gebäudebereiche
• Feststellung und Beschreibung vorhandener Risse,
Schäden und Auffälligkeiten
• Dokumentation des baulichen Zustands zum
Besichtigungstermin
• Fotodokumentation der festgestellten Gegebenheiten
• sachliche Beschreibung und technische Einordnung
der Beobachtungen
• Einsatz geeigneter Mess- und Hilfsmittel bei Bedarf
Dokumentation des baulichen Zustands zu einem
festgelegten Zeitpunkt
Typische Anlässe
• Abbruch- oder Rückbaumaßnahmen im Umfeld bestehender
Bebauung
• Bauarbeiten mit möglichen Erschütterungen oder Einwirkungen
auf Nachbargebäude
• Sicherung des Ist-Zustands vor Beginn von Bau- oder
Sanierungsarbeiten
• Streitigkeiten über Risse, Schäden oder deren Entstehung
• Absicherung gegenüber Nachbarn, Auftraggebern
oder ausführenden Unternehmen
Bei Bedarf stehen wir für eine erste fachliche Einordnung oder eine Terminabstimmung zur Verfügung.
Hinweis
Die Beweissicherung stellt eine sachliche Zustandsdokumentation dar und dient nicht der baulichen Sicherung oder Instandsetzung von Gebäuden.
Sie ersetzt keine rechtliche Bewertung oder gerichtliche Entscheidung.
Die Beweissicherung dient der sachlichen
Dokumentation des sichtbaren Gebäudezustands zu einem festgelegten Zeitpunkt. Sie wird häufig vor
Abbruch-, Bau- oder Rückbaumaßnahmen
durchgeführt, um den Zustand benachbarter Gebäude nachvollziehbar festzuhalten und spätere Streitigkeiten über mögliche Schäden zu vermeiden.
